Fragen & Antworten zur 24-Stunden-Betreuung
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Transparente Antworten rund um die 24-Stunden-Betreuung — von den Kosten bis zum Alltag.
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Leistungen & Betreuung
19 FragenDie Betreuungskraft unterstützt im Haushalt – beim Kochen, Einkaufen und der Wäsche – sowie bei der Körperpflege, Mobilität und Tagesstruktur. Sie begleitet zu Arztbesuchen, auf den Markt oder ins Café, leistet Gesellschaft und sorgt auch für Haustiere und Pflanzen.
Betreuungskräfte sind keine examinierten Pflegefachkräfte – sie unterstützen im Alltag und bei der Grundpflege. Für medizinische Behandlungen wie Injektionen oder Wundversorgung wird ein ambulanter Pflegedienst hinzugezogen.
Unsere Betreuungskräfte sprechen Deutsch – viele auch weitere Sprachen wie Italienisch, Rumänisch oder Russisch. Je nach Wunsch und Verfügbarkeit versuchen wir, eine Betreuungskraft zu finden, die Ihre Familiensprache spricht. Sprechen Sie uns einfach an.
Nein – und das ist wichtig zu wissen. „24-Stunden-Betreuung" bedeutet, dass die Betreuungskraft im Haushalt lebt und rund um die Uhr erreichbar ist. Sie arbeitet bis zu 40 Stunden pro Woche, hat tägliche Pausen und einen freien Tag – so wie jeder Arbeitnehmer.
Die Betreuungskraft hat täglich mindestens 2 Stunden ununterbrochene Pause – in der sie nicht erreichbar sein muss. Diese legt sie in Absprache mit der Familie fest, oft fällt sie mit dem Mittagsschlaf des Seniors zusammen. Zusätzlich hat sie einen freien Tag pro Woche, der auf Wunsch auch in zwei halbe Tage aufgeteilt werden kann. Die genaue Einteilung richtet sich nach der individuellen Situation der Familie.
Nein. Wir vermitteln Betreuungskräfte – keine examinierten Pflegefachkräfte. Der Unterschied ist wichtig: Betreuungskräfte unterstützen im Alltag, bei der Grundpflege und im Haushalt. Medizinische Behandlungspflege – wie Injektionen oder Wundversorgung – übernimmt ein ambulanter Pflegedienst. Unter unseren Betreuungskräften sind auch ausgebildete Krankenschwestern und Pfleger – auf Wunsch können wir gezielt danach suchen. Auch sie dürfen im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung jedoch keine medizinischen Leistungen erbringen. Für medizinische Behandlungspflege empfehlen wir Ihnen gerne einen ambulanten Pflegedienst in Ihrer Nähe – beides lässt sich gut kombinieren.
Alle Familien erhalten von uns persönlich einen Notrufplan – mit allen wichtigen Nummern und klaren Angaben, wer wann erreichbar ist. So weiß die Familie im Ernstfall sofort, wen sie anrufen kann – auch an Wochenenden, Feiertagen oder außerhalb der Öffnungszeiten. Während der Öffnungszeiten sind wir telefonisch und per WhatsApp erreichbar. Per E-Mail können Sie uns jederzeit schreiben.
Wir sind kein anonymes Vermittlungsportal. Wir kennen unsere Kunden persönlich, besuchen die Familien vor Ort und bleiben während des gesamten Einsatzes Ihr fester Ansprechpartner. Kurz: Wir vermitteln nicht nur – wir begleiten.
Ja, das ist völlig normal und bei uns häufig so. Die Betreuungskraft konzentriert sich auf die pflegebedürftige Person, lebt aber selbstverständlich mit im Haushalt. Wichtig ist, dass ein eigenes Zimmer für sie bereitsteht und ein respektvolles Miteinander für alle Beteiligten möglich ist. Wir weisen darauf hin, dass die gesetzlichen Arbeitszeiten – 40 Stunden pro Woche, tägliche Pausen und ein freier Tag – einzuhalten sind. Das gilt auch dann, wenn eine weitere Person im Haushalt lebt.
Ja, das ist möglich. Wenn beide Personen Betreuung benötigen, passen wir den Einsatz entsprechend an – und achten darauf, eine Betreuungskraft zu finden, die beiden gerecht wird. Auch hier gelten die gesetzlichen Arbeitszeiten, die wir gemeinsam mit Ihnen von Anfang an klar regeln. Sprechen Sie uns an – wir finden die passende Lösung.
Die Betreuungskraft ist für den Wohnbereich des Seniors zuständig – also Kochen, leichte Reinigung, Wäsche und den alltäglichen Haushalt. Nicht dazu gehören medizinische Tätigkeiten, Frühjahrsputz, Fenster putzen, Gartenarbeit oder die Reinigung von Garage und Keller. Sie ist Betreuungskraft – keine Haushälterin und kein Pflegefachpersonal.
Wir helfen bei jedem Pflegegrad – von der ersten Unterstützung im Alltag bis hin zu anspruchsvolleren Betreuungssituationen. Auch wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, sind wir der richtige Ansprechpartner. Für medizinische Behandlungspflege – wie Injektionen oder Wundversorgung – wird ein ambulanter Pflegedienst hinzugezogen. Dessen Leistungen werden in der Regel vollständig von der Pflegekasse übernommen und kosten Sie nichts extra.
Die Grundpflege umfasst die Unterstützung im Alltag – etwa bei der Körperpflege, beim Anziehen, bei der Mobilität oder beim Essen. Diese Aufgaben übernimmt die Betreuungskraft. Die Behandlungspflege hingegen umfasst medizinische Maßnahmen wie Injektionen, Wundversorgung oder Medikamentengabe, die ärztlich verordnet sind. Diese werden von einem ambulanten Pflegedienst durchgeführt – nicht von der Betreuungskraft.
Ja, wo nötig. Wenn medizinische Behandlungspflege erforderlich ist – etwa Injektionen oder Wundversorgung – empfehlen wir einen ambulanten Pflegedienst in Ihrer Nähe. Dessen Leistungen werden in der Regel vollständig von der Pflegekasse übernommen und kosten Sie nichts extra. So ist Ihr Angehöriger rundum versorgt – medizinisch und menschlich.
Ja, wenn das wirklich notwendig ist, suchen wir gezielt nach einer Betreuungskraft mit Führerschein. Ein eigenes Auto bringt die Betreuungskraft nicht mit – gefahren wird dann mit Ihrem Fahrzeug. Bitte klären Sie deshalb mit Ihrer Kfz-Versicherung, ob die Betreuungskraft als zusätzliche Fahrerin eingetragen werden muss. Wir empfehlen jedoch, diese Anforderung nur zu stellen, wenn sie tatsächlich gebraucht wird – denn sie schränkt die Auswahl ein und manche sehr gut geeignete Betreuungskraft fällt dadurch raus. Für Arztbesuche oder Einkäufe gibt es oft auch andere Lösungen – etwa ein lokaler Fahrdienst oder die Begleitung mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Ja, in zumutbarem Umfang. Ein- bis zweimaliges Aufstehen in der Nacht – etwa bei Toilettengängen oder Unruhe – ist üblich und problemlos möglich. Wenn wir von Anfang an wissen, dass nächtliche Unterstützung regelmäßig gefragt ist, suchen wir gezielt eine Betreuungskraft, die dazu bereit ist. So ist auch die Nacht gut abgedeckt.
Wenn nächtliche Hilfe in größerem Umfang erforderlich ist, muss die Betreuungskraft tagsüber entsprechend Ruhezeit bekommen – das ist gesetzlich vorgeschrieben und für eine gute Betreuung unerlässlich. In solchen Fällen besprechen wir gemeinsam, wie sich das realistisch organisieren lässt. Eine weitere Möglichkeit ist, zwei Betreuungskräfte einzusetzen – eine für den Tag und eine für die Nacht. Wir beraten Sie gerne, welche Lösung für Ihre Situation am besten passt.
Da wir eng mit der Betreuungskraft in Kontakt sind und die Familie regelmäßig besuchen, bemerken wir Veränderungen oft frühzeitig – manchmal früher als die Familie, die weiter entfernt wohnt. Wenn wir etwas beobachten, informieren wir die Familie sofort. So kann rechtzeitig gehandelt werden – etwa durch einen Arztbesuch oder eine Anpassung der Medikamente. Frühes Erkennen kann einen großen Unterschied machen.
Da wir eng mit der Betreuungskraft in Kontakt sind und die Familie regelmäßig besuchen, bemerken wir Veränderungen oft frühzeitig – manchmal früher als die Familie, die weiter entfernt wohnt. Wenn wir etwas beobachten, informieren wir die Familie sofort. So kann rechtzeitig gehandelt werden – etwa durch einen Arztbesuch oder eine Anpassung der Medikamente. Frühes Erkennen kann einen großen Unterschied machen.
Weitere Fragen? Kontakt aufnehmen →Recht & Versicherung
11 FragenJa, absolut. Unsere Betreuungskräfte sind bei festen europäischen Partnerunternehmen angestellt und werden nach dem EU-Entsendemodell mit A1-Bescheinigung legal in Deutschland eingesetzt. Sie sind auf der sicheren Seite.
Die A1-Bescheinigung ist ein offizielles EU-Dokument. Es bestätigt, dass die Betreuungskraft in ihrem Heimatland sozialversichert ist und legal in Deutschland arbeiten darf. Für Sie bedeutet das: volle Rechtssicherheit.
Ja. Die Betreuungskräfte sind umfassend versichert – inklusive Unfall-, Sozial- und Rentenversicherung sowie Reisekrankenversicherung. Zusätzlich hat 24daheim selbst eine Haftpflichtversicherung bei der Allianz abgeschlossen – als zweite Absicherung für unsere Kunden, falls die Versicherung im Heimatland der Betreuungskraft nicht greift.
Nicht im wörtlichen Sinne – und das ist wichtig zu wissen. Die Betreuungskraft lebt bei Ihnen und ist rund um die Uhr erreichbar, arbeitet aber bis zu 40 Stunden pro Woche mit geregelten Pausen und einem freien Tag. So bleibt sie langfristig fit und gut gelaunt – zum Wohl Ihrer Familie.
Wir nehmen solche Hinweise sehr ernst. Unsere Betreuungskräfte werden sorgfältig ausgewählt – dennoch empfehlen wir, Wertsachen und Dokumente sicher aufzubewahren, so wie man es auch bei jedem anderen Besucher im Haus tun würde. Bei konkreten Vorfällen sind wir sofort erreichbar und handeln schnell.
Ja. Die Betreuungskräfte sind bei unseren europäischen Partnerunternehmen fest angestellt und erhalten ein geregeltes, überdurchschnittliches Gehalt – sozialversichert und im Einklang mit den deutschen Arbeitszeitgesetzen. Wir achten darauf, dass die Arbeitsbedingungen fair und transparent sind. Gut bezahlte und zufriedene Betreuungskräfte sind die Grundlage guter Betreuung.
Nein. Bei 24daheim sind die Betreuungskräfte bei unseren europäischen Partnerunternehmen fest angestellt – nicht bei Ihnen. Sie übernehmen keine Arbeitgeberpflichten, keine Lohnabrechnung und keine sozialversicherungsrechtliche Verantwortung. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu selbstständigen Betreuungskräften, bei denen genau diese Risiken für die Familie entstehen können.
Nein – und das ist uns eine Herzensangelegenheit. Wir bleiben während des gesamten Einsatzes in engem Kontakt mit jeder Betreuungskraft. Sie erhalten ein überdurchschnittliches Gehalt, geregelte Arbeitszeiten und einen freien Tag pro Woche. Denn nur wer sich wohlfühlt, kann wirklich gute Betreuung leisten. Dass uns das gelingt, zeigen auch die Bewertungen unserer Betreuungskräfte selbst – sie geben uns durchgehend 5 Sterne.
Missgeschicke passieren – das gehört zum Alltag. Für solche Fälle hat 24daheim eine eigene Haftpflichtversicherung bei der Allianz abgeschlossen. Sie greift als zweite Absicherung, falls die Versicherung im Heimatland der Betreuungskraft nicht zuständig ist oder nicht ausreicht.
Die Betreuungskraft ist über ihre Entsendefirma kranken-, unfall- und sozialversichert. Anfallende Kosten trägt die Versicherung – für die Familie entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Die Betreuungskraft ist über ihre Entsendefirma kranken-, unfall- und sozialversichert. Anfallende Kosten trägt die Versicherung – für die Familie entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Weitere Fragen? Kontakt aufnehmen →Ablauf & Organisation
14 FragenDie Betreuung kann oft innerhalb von 3 Tagen beginnen – wir garantieren einen Start innerhalb von 10 Tagen. Wir starten mit einem kurzen Gespräch, um Ihre Situation zu verstehen, und suchen dann gezielt nach der passenden Betreuungskraft für Ihre Familie.
Einsätze dauern meist zwischen 8 und 12 Wochen – danach folgt ein turnusmäßiger Wechsel. Das klingt zunächst nach häufigem Wechsel, ist aber bewusst so gestaltet: Betreuungskräfte, die regelmäßig nach Hause fahren und sich erholen, kommen motiviert und frisch zurück. Wir achten sorgfältig darauf, dass dieselben Kräfte wiederkommen – so lernt die Familie beide Betreuungskräfte kennen, die sich abwechseln. Mit der Zeit wird der Wechsel zur Routine, nicht zur Belastung.
Wir kümmern uns schnellstmöglich um eine Vertretung. Damit die Familie in der Zwischenzeit nicht allein dasteht, erhalten alle Kunden von uns persönlich einen Notrufplan – mit allen wichtigen Ansprechpartnern und deren Erreichbarkeit.
Ihre Zufriedenheit steht für uns an erster Stelle – aber auch das Wohlbefinden der Betreuungskraft. Denn nur wenn beide Seiten sich wohlfühlen, funktioniert die Betreuung wirklich gut. Wir bleiben eng in Kontakt mit allen Beteiligten und organisieren bei fehlender Chemie einen kostenlosen Wechsel – unkompliziert und schnell.
Jederzeit – auch mitten im Monat, an einem Freitag oder kurz vor einem Feiertag. Es gibt keine festen Starttermine. Wir können die Betreuung innerhalb von 3 Tagen beginnen, garantiert innerhalb von 10. Und die Anreise ist kein Thema: Unsere Betreuungskräfte kommen mit dem Kleinbus direkt bis zur Haustür – unabhängig von Zugverbindungen oder öffentlichen Verkehrsmitteln.
In der Regel nein. Wir arbeiten mit Kleinbussen, die die Betreuungskraft direkt bis vor Ihre Haustür bringen. In Ausnahmefällen – wenn kein Platz im Bus verfügbar ist – reist die Betreuungskraft mit dem Fernbus an. In diesem Fall bitten wir Sie, sie am nächsten Fernbusbahnhof abzuholen. Wir informieren Sie rechtzeitig, damit Sie sich darauf einstellen können.
Ja – und das ist uns genauso wichtig wie die Zufriedenheit der Familie. Wir bleiben während des gesamten Einsatzes in engem Kontakt mit der Betreuungskraft. Denn nur wer sich wohlfühlt, kann wirklich gute Betreuung leisten. Wenn etwas nicht stimmt, handeln wir – für beide Seiten.
Früher als die meisten denken. Viele Familien warten, bis ein Notfall eintritt – ein Sturz, eine Erkrankung, eine plötzliche Überforderung. Dabei zeigt die Erfahrung: Wer früh Unterstützung organisiert, lebt länger selbstständig, sicherer und gesünder im eigenen Zuhause. Eine Betreuungskraft ist keine Notlösung – sie ist eine kluge Entscheidung für mehr Lebensqualität.
Das ist häufiger als man denkt – und wir nehmen diese Haltung ernst. Wir kommen persönlich vorbei und erklären dem Betroffenen in Ruhe, was eine 24-Stunden-Betreuung bedeutet und wie der Alltag damit aussieht. Wenn er oder sie dann offen dafür ist, bieten wir einen Probemonat an, um die Situation unverbindlich auszuprobieren. Ist die Person jedoch nicht einverstanden, vermitteln wir keine Betreuungskraft – denn eine gute Betreuung funktioniert nur, wenn alle Beteiligten dahinterstehen.
Ja – und das empfehlen wir ausdrücklich. Wenn wir Ihnen ein passendes Profil vorstellen, erhalten Sie auch die Kontaktdaten der Betreuungskraft. So können Sie vorab telefonisch Kontakt aufnehmen und sich gegenseitig kennenlernen. Auch für die Betreuungskraft ist das wichtig – wer die Familie schon kennt, kommt mit weniger Nervosität und mehr Vorfreude an.
Ja, absolut – und das gilt für beide Seiten. Viele Familien haben anfangs ein mulmiges Gefühl, eine fremde Person ins Haus zu lassen. Aber auch die Betreuungskraft kommt in eine ihr unbekannte Familie und Umgebung. Genau deshalb bereiten wir beide Seiten sorgfältig vor: persönlicher Hausbesuch, gegenseitiges Kennenlernen per Telefon, offene Gespräche vorab. Ein guter Start ist kein Zufall – er ist das Ergebnis guter Vorbereitung.
Ja, wenn Sie das wünschen, suchen wir gezielt nach einer Betreuungskraft mit Führerschein, die bereit ist, Ihr Fahrzeug zu nutzen – etwa für Arztbesuche, Einkäufe oder Ausflüge. Wichtig: Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Kfz-Versicherung, ob die Betreuungskraft als zusätzliche Fahrerin eingetragen werden muss. Das variiert je nach Versicherungsvertrag.
Die richtigen Hilfsmittel – wie Pflegebett, Rollator, Bettenlifter oder Inkontinenzmaterial – erleichtern nicht nur den Alltag des Pflegebedürftigen, sondern auch die Arbeit der Betreuungskraft erheblich. Hilfsmittel werden in der Regel vom Arzt verschrieben und über ein Sanitätshaus geliefert – die Kosten übernimmt die Pflegekasse ganz oder teilweise. Wer aus dem Krankenhaus entlassen wird, wird oft bereits dort durch das Entlassmanagement beraten. Wir weisen Sie beim Hausbesuch gerne darauf hin, wenn wir Bedarf sehen.
Gerade dann ist 24daheim besonders wertvoll. Wir sind vor Ort, kennen die Situation und halten die Familie regelmäßig auf dem Laufenden. Verändert sich etwas im Alltag oder Gesundheitszustand des Angehörigen, informieren wir die Familie umgehend – damit niemand das Gefühl hat, die Kontrolle zu verlieren, auch wenn man nicht täglich vor Ort sein kann.
Weitere Fragen? Kontakt aufnehmen →Kosten & Vertrag
8 FragenDie Kosten hängen vom individuellen Betreuungsbedarf ab – je nach Pflegegrad, gewünschtem Sprachniveau und weiteren Anforderungen. Im Preis enthalten sind Reisekosten, Vermittlung und alle Versicherungen. In einem ersten Gespräch nennen wir Ihnen eine Richtung – den genauen Preis erhalten Sie, sobald wir die passende Betreuungskraft gefunden haben. Versteckte Kosten gibt es bei uns nicht.
Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten einer 24-Stunden-Betreuung nicht vollständig. Je nach Pflegegrad können jedoch verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung zur finanziellen Unterstützung genutzt werden, beispielsweise Pflegegeld, der Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege. Gerne beraten wir Sie persönlich dazu, welche Zuschüsse und Möglichkeiten in Ihrer individuellen Situation infrage kommen.
Nein. Bei 24daheim läuft alles transparent über Rechnung – Sie zahlen ausschließlich per Überweisung. Kein Bargeld, keine Grauzone. Das schützt Sie rechtlich und schafft Klarheit für alle Beteiligten.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Pflegeleistungen können steuerlich geltend gemacht werden. Wir empfehlen, einen Steuerberater hinzuzuziehen, der die individuelle Situation prüft.
Der Vertrag kann mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Im Trauerfall endet der Vertrag automatisch nach 7 Tagen – ohne dass Sie sich in einer schweren Zeit um Formalitäten kümmern müssen.
Ja. Die Vermittlungsgebühr, Reisekosten und alle Versicherungen sind im Monatspreis enthalten. Sie erhalten eine einzige monatliche Rechnung – keine versteckten Kosten, keine Überraschungen.
Nein. Wir verstehen, dass eine solche Entscheidung Vertrauen braucht. Deshalb haben wir bewusst auf lange Vertragslaufzeiten verzichtet. Der Vertrag kann jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden – ohne Angabe von Gründen. Im Trauerfall endet er automatisch nach 7 Tagen.
In der Regel nicht. Leistungen der medizinischen Behandlungspflege – wie Injektionen, Verbandswechsel oder Medikamentengabe – werden bei entsprechender ärztlicher Verordnung von der Krankenkasse übernommen. Es entstehen für Sie in der Regel keine zusätzlichen Kosten. Wir beraten Sie gerne zu den Details.
Weitere Fragen? Kontakt aufnehmen →Unterkunft & Voraussetzungen
7 FragenJa, die Betreuungskraft wird im Haushalt mitverpflegt. Kost und Logis sind Teil der Vereinbarung und nicht im Monatspreis enthalten – wir bitten darum, der Betreuungskraft ausreichend und abwechslungsreich zu essen zu geben. Eine gut versorgte Kraft ist eine zufriedene Kraft.
Die Betreuungskraft benötigt ein eigenes Zimmer sowie Zugang zu Küche und Bad. Auch ein WLAN-Anschluss sollte vorhanden sein – damit sie mit Familie und Freunden in Kontakt bleiben kann.
Nein, ein eigenes Bad ist nicht erforderlich. Die Betreuungskraft teilt das Bad mit dem Haushalt – wichtig ist nur, dass sie ein eigenes Zimmer hat.
Nein, eine barrierefreie Wohnung ist keine Voraussetzung für eine 24-Stunden-Betreuung. Wichtig ist, dass die räumlichen Gegebenheiten ein sicheres Zusammenleben ermöglichen. Bei besonderen Anforderungen – etwa bei eingeschränkter Mobilität – beraten wir Sie gerne, welche Anpassungen sinnvoll sein könnten.
Ja, das ist normalerweise kein Problem. Viele unserer Betreuungskräfte sind tierlieb und übernehmen gerne die Versorgung von Hund, Katze oder anderen Haustieren. Spätestens beim persönlichen Hausbesuch erfahren wir mehr über Ihren Haushalt – so finden wir eine Betreuungskraft, die wirklich passt.
Ein einfaches, möbliertes Zimmer mit Bett, Schrank und etwas Privatsphäre reicht aus. Ein eigener Fernseher oder Radio ist nicht zwingend notwendig, wird aber von vielen Betreuungskräften sehr geschätzt. Wichtig ist vor allem ein WLAN-Zugang, damit Kontakt zur eigenen Familie möglich bleibt.
Ja – ihren Urlaub nimmt die Betreuungskraft in der Zeit, in der sie bei ihrer Familie zu Hause ist. Da die Einsätze turnusmäßig wechseln, fällt der Urlaub natürlich in die Pausen zwischen den Einsätzen. Alles gesetzeskonform und für Sie als Familie ohne zusätzlichen Aufwand.
Weitere Fragen? Kontakt aufnehmen →Pflegekasse & Kostenübernahme
11 FragenDen Pflegegrad beantragen Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse – das ist die Krankenkasse Ihres Angehörigen. Nach dem Antrag kommt ein Gutachter des MDK zu Ihnen nach Hause und bewertet die Situation. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, den Antrag richtig vorzubereiten.
Ja, und wir schätzen sie sehr. Die Tagespflege ist eine wunderbare Ergänzung zur häuslichen Betreuung – der Senior kommt unter Menschen, erlebt Abwechslung und soziale Kontakte. Gleichzeitig gibt sie der Betreuungskraft wertvolle Entlastung während des Tages. Je nach Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die Kosten ganz oder teilweise. Wir beraten Sie gerne, welche Möglichkeiten in Ihrer Situation infrage kommen.
Je nach Pflegegrad stehen Ihnen verschiedene Leistungen zur Verfügung. Das Pflegegeld erhalten Sie monatlich und können es frei einsetzen – auch zur Mitfinanzierung der Betreuungskraft. Zusätzlich können Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege beantragt werden, um längere Einsätze oder Übergangsphasen zu finanzieren. Wir beraten Sie gerne, welche Leistungen in Ihrer Situation infrage kommen.
Das Pflegegeld erhalten Sie monatlich als Geldbetrag – Sie entscheiden selbst, wofür Sie es einsetzen, zum Beispiel zur Mitfinanzierung einer Betreuungskraft. Die Pflegesachleistung hingegen wird direkt an einen zugelassenen Pflegedienst ausgezahlt – also nicht an Sie persönlich. Für die 24-Stunden-Betreuung im EU-Entsendemodell ist das Pflegegeld die relevante Leistung.
Die Pflegesachleistung ist zweckgebunden – sie wird nur an zugelassene Pflegedienste ausgezahlt, die direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Da Betreuungskräfte im EU-Entsendemodell keine zugelassenen Pflegedienste im deutschen Sinne sind, haben Sie keinen Anspruch auf diese Leistung. Stattdessen steht Ihnen das Pflegegeld zur Verfügung, das Sie frei einsetzen können – auch zur Mitfinanzierung Ihrer Betreuungskraft.
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekasse, die greift, wenn die reguläre Pflegeperson – zum Beispiel ein Familienmitglied – vorübergehend ausfällt oder Urlaub macht. In diesem Fall übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzbetreuung – bis zu einem bestimmten Jahresbetrag. Für Familien, die eine 24-Stunden-Betreuung organisieren möchten, kann die Verhinderungspflege helfen, die Kosten in der Anlaufphase zu überbrücken.
Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Leistung der Pflegekasse in Höhe von 125 Euro – ab Pflegegrad 1. Er ist zweckgebunden und kann für anerkannte Entlastungsleistungen eingesetzt werden, zum Beispiel für Tagespflege, haushaltsnahe Dienstleistungen oder bestimmte Betreuungsangebote. Er wird nicht bar ausgezahlt, sondern als Kostenerstattung – Sie müssen die Rechnung einreichen. Wir beraten Sie gerne, ob und wie Sie den Entlastungsbetrag für Ihre Situation nutzen können.
Pflegegrad 1: kein Pflegegeld Pflegegrad 2: 347 Euro pro Monat Pflegegrad 3: 599 Euro pro Monat Pflegegrad 4: 800 Euro pro Monat Pflegegrad 5: 990 Euro pro Monat Das Pflegegeld wird monatlich ausgezahlt und kann frei eingesetzt werden – zum Beispiel zur Mitfinanzierung Ihrer Betreuungskraft. Die Beträge gelten ab 2026 und können sich ändern.
Ab Pflegegrad 2 stehen jährlich bis zu 3.539 Euro für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gemeinsam zur Verfügung. Zusätzlich kann die Hälfte des Kurzzeitpflegebudgets – also weitere 1.769,50 Euro – für die Verhinderungspflege genutzt werden. Damit stehen für die häusliche Betreuung insgesamt bis zu 5.308,50 Euro im Jahr zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne, wie Sie diese Leistungen optimal einsetzen können. Die Beträge gelten ab 2026 und können sich ändern.
Den Pflegegrad beantragen Sie bei der Pflegekasse Ihres Angehörigen – das ist die jeweilige Krankenkasse. Je nach Kasse genügt ein Anruf, andere verlangen ein kurzes schriftliches Formular. Nach dem Antrag erfolgt ein Termin mit einem Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK), der die Pflegebedürftigkeit vor Ort einschätzt. Wir unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung.
Die Verhinderungspflege beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse Ihres Angehörigen – am besten schriftlich oder per Antragsformular, das die Kasse zur Verfügung stellt. Wichtig: Ein Pflegegrad muss bereits vorliegen, und die pflegebedürftige Person sollte seit mindestens 6 Monaten zu Hause gepflegt werden. Die Kosten werden nach Einreichung der Rechnungen erstattet. Wir beraten Sie gerne zu den Details und unterstützen bei der Antragstellung.
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